Fassadengerüstbau

Der Fassadengerüstbau ist unerlässlich im Rahmen von Neubauten, Renovierungen und Sanierungen. Mit Hilfe von hochwertigen Fassadengerüsten können effizient die Sicherheit der Arbeiter, eine Perfektionierung der Arbeitsschritte und eine Optimierung des Arbeitsergebnisses forciert werden. Die einzelnen situativ erforderlichen Gerüstsysteme können unkompliziert durch einfache Gerüstrahmenkonstruktionen an die spezifischen Anforderungen angepasst werden. Die Fassadengerüste sind individuell gestaltbar. Gleichzeitig ist der Fassadengerüstbau, wie er beim Gerüstbau Linder angeboten wird, mit einer hohen Flexibilität für Arbeiter verknüpft. Aufgrund der zielgerichtet funktionalen Konzipierung der verschiedenen Elemente können Gerüste bei Bedarf unkompliziert und relativ schnell abgebaut bzw. demontiert werden. 

Die entsprechenden Dienstleister übernehmen die Lieferung, Montage sowie Demontage der Fassadengerüste. Eine Vermietung der Gerüste durch die jeweiligen Firmen ist ebenso möglich. Grundsätzlich erfolgen Konstruktion, Auf- bzw. Abbau ausschließlich auf Basis der Einschätzung eines Bauleiters, der im Gerüstbauunternehmen angestellt ist. Ausschlaggebend für die Erstellung des benötigten Systems sind der Grundriss des Objektes und die örtlichen Gegebenheiten. Ein persönlich zugeschnittenes Angebot ermöglicht eine optimierte Bedarfsanpassung des Fassadengerüsts.   

Das Gerüst ist zwingend der zu erwartenden Belastung anzupassen. Eine Klassifikation der verschiedenen Träger wird in die Lastklassen eins bis sechs vorgenommen. Die Lastklasse 1 ist an eine Breitenklasse von W 06 gebunden. Derartige Elemente sind explizit für Inspektionsarbeiten bestimmt. Anwendung finden Gerüste, der Lastenklasse 2/ Breitenklasse W 06 im Rahmen von Arbeiten mit denen keine Lagerung von Baustoffen und Bauteilen einhergehen. Eine geringe Materiallagerung ist mit dem Einsatz von Fassadengerüsten der Lastenklasse 3/ Breitenklasse W 06 verbunden. Sofern lediglich leichtgewichtige Arbeitsutensilien wie etwa für Putz-, Stuck-, Dachdecker-, Verfugungs-, Maler- oder Fassadenbekleidungsarbeiten eingesetzt werden, können Materialien der Lastenklasse 3 verbaut werden. Die Einarbeitung von Gerüstelementen der Lastklassen 4 bis 6 / W 09 ist umzusetzen, wenn verhältnismäßig schwere Bauteile auf der Konstruktion gelagert werden. Bauteile und Materialien unmittelbar auf dem Gerüst, lösen den Bedarf nach Elementen der Lastenklassen vier bis sechs aus. Zudem sind die entsprechenden Fassadengerüste neben einer hohen Tragfähigkeit mit einem relativ großen Durchmesser verbunden. Im Zuge von Mauer-, Verputz-, Naturwerkstein- und Fliesenarbeiten müssen Produkte der Lastklassen vier bis sechs verwendet werden, um eine ausreichend anhaltende Stabilität und Tragfähigkeit des Gerüstes zu gewährleisten. 

Bei Gerüstbauarbeiten ist unbedingt eine wirksame Absicherung notwendig. Primär finden in diesem Kontext kollektive Schutzmaßnahmen Anwendung. Ein vorlaufender Seitenschutz sowie ein Montagesicherungsgeländer intensivieren den Schutz der Arbeiter. Zusätzlich gilt eine verbindliche Mindestanforderung, um die individuelle Sicherheit im Zuge der Arbeiten zu erhöhen. So ist von den vor Ort Beschäftigten optional eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zu gebrauchen. Kollektive Schutzmaßnahmen sind individuellen Absicherungen vorzuziehen. Wenn die örtliche Situation allerdings keine Möglichkeit zum Seitenschutz oder die Errichtung eines Montagesicherungsgeländers zulässt, muss die individuelle Sicherung konsequent umgesetzt werden.  Die einzelnen Schutzmaßnahmen orientieren sich an der zughörigen Praktikabilität. Ergonomische Aspekte beeinflussen zusätzlich die Festlegung der betreffenden Schutzmaßnahmen.

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