Was besagt die Verordnung 42 BImSchV?

Die Verordnung über Kühltürme, Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider oder kurz 42 BImSchV ist eine Rechtsverordnung zum Immissionsschutzgesetz. Diese Verordnung regelt den Betrieb von Kühltürmen, Kühlanlagen und Nassabscheider, welche Wasser nutzen und dieses in Kontakt mit Umgebungsluft bringen. Die Verordnung stützt sich in weiten Teilen auf die VDI-Richtlinien 2047 Blatt 2 sowie Blatt 3.  

Der Anlass für die Entwicklung der Verordnung 42 BImSchV war der Ausbruch von Legionellen in Deutschland, wie zum Beispiel der Legionellose-Ausbruch in Warstein im Jahr 2013 und etliche Fälle in Bremen. Hierbei war der Vorfall in Warstein eine der größten Häufungen von Legionellosefällen auf der ganzen Welt. Damals erkrankten 165 Menschen und zwei davon sind leider verstorben. Unter den bekannten Häufungen dieser Infektionen werden Legionellen in Rückkühlanlagen, Klimaanlagen und Kühltürme als Ursache angenommen. Schon im Frühjahr 2014 hatte der VDI den Entwurf einer Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 angereicht, welchen den hygienischen Betrieb von Kühlanlagen bis zu einer thermischen Leistung von 200 Megawatt beschreibt. Im Jahr 2015 lag die erste Ausgabe des Weißdrucks dieser Richtlinie vor, diese Veröffentlichung liegt den Status einer allgemein anerkannten Regel der Technik zu unterstellen. Eine Initiative im Bundesrat seitens Nordrhein-Westfalen lieferte gleichzeitig zur Ausarbeitung der Richtlinie den Anstoß, zur Entwicklung der Verordnung 42 BImSchV. Im Jahr 2014 gab es den ersten Entwurf.  

In den Jahren 2015 und 2016 gab es einige Legionellosefälle in Bremen, dabei waren im November 2015 19 Menschen an Legionellen erkrankt. Anfang März im Jahr 2016 wurden 17 weitere Fälle bekannt. Der erste Entwurf des Bundesumweltministeriums für die 42 BImSchV lag schon im Januar 2016 vor. Damit die Verordnung so schnell wie möglich verabschiedet werden konnte, wurden 70 Fachvertreter zur Anhörung am 9. März im Jahr 2016 geladen. Nach den Angaben des Bundesumweltministeriums sollte die neue Verordnung im Sommer 2016 in Kraft treten. Das Bundeskabinett stimmte am 22. März 2017 über die Verordnung ab. Am nächsten Tag wurde der Entwurf zur Zustimmung übersendet.  Es wurde seit dem Jahr 2016 während des Verfahrens an VDI 2047 Blatt 3 gearbeitet. Diese Richtlinie befasst sich konkret mit den Großanlagen, das bedeutet eine Leistung von mehr als 200 Megawatt, und deckt somit auch die nicht erfassten Anlagen in Blatt 2 ab. Diese Richtlinie wurde im April 2018 veröffentlicht.   

Im Bundesrat wurde die 42 BImSchV am 2. Juni 2017 verabschiedet und wurde am 19. Juli 2017 verkündet. Bereits nach einem Monat nach der Veröffentlichung ist die Verordnung in Kraft getreten und auch von derWeidner Wassertechnik GmbH umgesetzt. In einer Begründung zu der Verordnung werden die Richtlinien VDI 2047 und VDI 3679 als wegweisend des Stands der Technik genannt. Die Verordnung sieht eine Pflicht für eine Anzeige innerhalb des Anwendungsbereichs vor. Außerdem sind die Betreiber zu regelmäßigen Probenahmen verpflichtet.

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